News-Ticker

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Feueranzeige

Anzeige zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen.

 

Hinweise

 

Folgende Mindestabstände müssen eingehalten werden

 

  • mind. 100m von Wohnhäusern, Zelt- oder Lagerplätzen

  • mind. 35m von sonstigen Gebäuden aller Art

  • mind. 5m zur nächsten Grundstücksgrenze

  • mind. 100m von Autobahnen, Fernstraßen, Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen, Betrieben, in denen explosiuonsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden

  • mind. 50m zu sonstigen öffentlichen Verkehrswegen

  • mind. 100m von Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden

  • mind. 20m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern

 

Bitte beachten Sie zudem die Informationen des deutschen Wetterdienstes zur Waldbrandgefahr: Link zur Übersichtskarte

 

Datenschutz

 

Es gelten unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen

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Bitte geben Sie an, wo sich die Feuerstelle befindet. Ggf. mit Flur und Flurstück.

 
 
 
 
 
 
 

Aufsichtsperson

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.