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Öffentliche Bekanntmachung - Einladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Dipperz - B 458

Im Flurbereinigungsverfahren Dipperz - B 458 (UF 1891) lade ich alle Teilnehmer gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBI. I S. 546) - in der derzeit geltenden Fassung - zu einer Teilnehmerversammlung am

Dienstag, den 24. November 2026 um 19:30 Uhr

in das Bürgerhaus Dipperz (Gruppenraum),

Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz

ein.

Teilnehmer sind alle Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten.

Tagesordnung

  1. Informationen zum Flurbereinigungsverfahren

  2. Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Hinsichtlich der Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird auf folgendes hingewiesen:

Am 13.04.2011 wurde der aus fünf Mitgliedern (§ 21 Abs. 1 FlurbG) und fünf Stellvertretungen (§ 21 Abs. 5 FlurbG) bestehende Vorstand der Teilnehmergemeinschaft auf unbestimmte Zeit gewählt. Durch eine Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29.11.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018, sind Wahlperioden mit einer Dauer von sieben Jahren eingeführt worden. Daher ist der Vorstand der Teilnehmer­gemeinschaft neu zu wählen.

Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Teilnehmer oder deren Bevoll­mächtigte. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigter hat eine Stimme; gemeinschaft­liche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme.

Die Teilnehmenden des Wahltermins werden gebeten, Dokumente zum Nachweis der Wahlberechtigung bereitzuhalten (z. B. Personalausweis, evtl. zeitnaher Grundbuch­auszug, Erbfolgennachweis). Bevollmächtigte haben eine amtlich oder öffentlich beglaubigte Vollmacht vorzulegen.

Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.

Bekanntmachung

Diese Einladung wird in den Flurbereinigungsgemeinden Dipperz, Künzell und Petersberg sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Fulda, Hünfeld,  Ebersburg, Eichenzell, Hofbieber und Poppenhausen öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus sind diese Einladung und eine Übersichtskarte des Flurbereinigungs­gebietes über die Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/UF1891 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://www.hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Fulda, den 20.10.2026

Amt für Bodenmanagement Fulda

– Flurbereinigungsbehörde – 

Im Auftrag

gez. Haas

Haas

(Verfahrensleiter)

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 30. Oktober 2026

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