3. Änderung des Flächennutzungsplans
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Thalau“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat am 11.06.2026 beschlossen, die 3. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Thalau“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB einzuleiten.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich zwischen Thalau und Döllbach. Mit der Planung soll ein Beitrag zur regenerativen Energieerzeugung sowie zur nachhaltigen Energieversorgung geleistet werden.
Geplant ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Größe von ca. 9,5 ha und einer voraussichtlichen Leistung von ca. 11 MWp. Die Anlage soll als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 11 BauNVO entwickelt werden. Neben den Modulflächen sind die zur technischen Infrastruktur erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Trafostationen, Kabeltrassen sowie Einfriedungen vorgesehen. Die geplante Anlage wird von der Ortslage Thalau aus nicht einsehbar sein und die Flächen bleiben überwiegend unversiegelt. Mit der geplanten Anlage können künftig ca. 3.200 Haushalte mit regenerativ erzeugtem Strom versorgt werden.
Die Übernahme, der durch das Vorhaben veranlassten Planungs- und Erschließungskosten einschließlich der erforderlichen Fachgutachten sowie die Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und zum Rückbau der Anlage nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung werden vor dem Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag geregelt.
Da die betroffenen Flächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt sind, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Das Verfahren wird als Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Thalau, Flur 1, die Flurstücke 2/1, 3/1, 4/1, 5/1, 6/1, 7/1, 8, 11/1, 12/1, 14/1, 15/1, 16, 17, 18, 22, 24/1, 26, 27. Die vorläufige Lage des Geltungsbereichs ist aus der nachfolgenden Planabbildung ersichtlich.
Die Vorentwürfe liegen inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
28.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch aus. Während dieser Zeit kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Ebersburg, Schulstraße 3, 36157 Ebersburg zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag + Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Alle Bürger und Bürgerinnen haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die anstehende Planung zu informieren, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.
Die Planungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Ebersburg unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.ebersburg.de/seite/764378/bauleitplanung.html
Auf die entsprechende Planung wird auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z hingewiesen.
Stellungnahmen können innerhalb der Beteiligungsfrist elektronisch, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Ebersburg, Schulstraße 3, 36157 Ebersburg vorgebracht werden.
Mit der Durchführung von Verfahrensschritten wurde ein Planungsbüro beauftragt. (§ 4b BauGB).
Ebersburg, 25.09.2026
Reinhart
Bürgermeister