Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans Gewerbegebiet „In den Heidellern – 1. Abschnitt“ im OT Thalau (06.05 bis 07.06.2024)
2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „In den Heidellern – 1. Abschnitt“ im OT Thalau
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) / 4 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans „In den Heidellern - 1. Abschnitt“ im OT Thalau aufzustellen und die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden / Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Die Aufstellung erfolgt im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Die Änderung ist für die bauliche Erweiterung von Gewerbeflächen innerhalb des Geltungsbe-reichs des Bebauungsplans „In den Heidellern – 1. Abschnitt“ vorzunehmen. Zudem wird für die Einrichtung des entlangverlaufenden Landesstraßenabschnitts der L 3258 als Ortsdurchfahrt eine direkte Anbindungsmöglichkeit der Grundstücke an die Straße erforderlich.
Lage und Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung entsprechen den Flurstücken 108/7, 108/15 (teilweise), 108/23 (teilweise), 108/25, 108/26 und 108/28 (teilweise), Flur 2 im Gewerbegebiet "In den Heidellern", Gemarkung Thalau. Die Lage des Geltungsbereichs ist aus nachfolgender Plan¬ab¬bildung ersichtlich:
Der Planentwurf einschließlich Begründung in der Fassung vom 15.03.2024 liegt in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 öffentlich aus.
Servicezeiten:
Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Servicezeiten möglich. Terminvereinbarung unter (06656) 982-11
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. der Begründung können auch auf der Internetseite der Gemeinde Ebersburg unter www.ebersburg.de / Rathaus & Bürgerservice / Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten wurden gem. § 4 b BauGB einem Planungsbüro übertragen.
Ebersburg, 26.04.2024
Reinhart
Bürgermeister