Feueranzeige
Anzeige zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen.
Hinweise
Folgende Mindestabstände müssen eingehalten werden
mind. 100m von Wohnhäusern, Zelt- oder Lagerplätzen
mind. 35m von sonstigen Gebäuden aller Art
mind. 5m zur nächsten Grundstücksgrenze
mind. 100m von Autobahnen, Fernstraßen, Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen, Betrieben, in denen explosiuonsgefährliche Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
mind. 50m zu sonstigen öffentlichen Verkehrswegen
mind. 100m von Naturschutzgebieten, Wäldern, Mooren und Heiden
mind. 20m von Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen, Schutzpflanzungen, Naturdenkmälern und nicht abgeernteten Getreidefeldern
Bitte beachten Sie zudem die Informationen des deutschen Wetterdienstes zur Waldbrandgefahr: Link zur Übersichtskarte
Datenschutz
Es gelten unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen.