News-Ticker

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Anmeldung zur Hundesteuer

Die Steuerpflicht bei Hunden 

 

Ein Welpe ist nach Vollendung des 3. Lebensmonats steuerpflichtig. 

Bei älteren Hunden haben Sie nach Erhalt Ihres Hundes 2 Wochen Zeit für die Steueranmeldung. 

 

Zugelaufene Hunde dürfen Finder nicht mit nach Hause nehmen. Diese Tiere unterstehen dem Fundrecht. Sie müssen das Tier dem Ordnungsamt, der Polizei oder dem Tierheim melden. 

 

Bedenken Sie bitte, dass der Hund bei Ihrer alten Gemeinde auch abzumelden ist, sollten Sie zugezogen sein.

 

Datenschutz

 

Es gelten unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

1. Angaben zum Hundehalter

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
 

Falls der Hundehalter/die Hundehalterin minderjährig bestellt wurde, füllen Sie bitte die folgenden Zeilen aus:

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

2. Angaben zur Hundehaltung

 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.