Anmeldung zur Hundesteuer
Die Steuerpflicht bei Hunden
Ein Welpe ist nach Vollendung des 3. Lebensmonats steuerpflichtig.
Bei älteren Hunden haben Sie nach Erhalt Ihres Hundes 2 Wochen Zeit für die Steueranmeldung.
Zugelaufene Hunde dürfen Finder nicht mit nach Hause nehmen. Diese Tiere unterstehen dem Fundrecht. Sie müssen das Tier dem Ordnungsamt, der Polizei oder dem Tierheim melden.
Bedenken Sie bitte, dass der Hund bei Ihrer alten Gemeinde auch abzumelden ist, sollten Sie zugezogen sein.
Datenschutz
Es gelten unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen.