News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bauanträge

Für die Baugenehmigungsverfahren ist grundsätzlich der Landkreis Fulda zuständig. Hierbei wird zwischen

  • dem vereinfachten Verfahren (§ 57 der Hess. Bauordnung)

  • dem „herkömmlichen“ Baugenehmigungsverfahren (§ 58 der Hess. Bauordnung)

  • dem Freistellungsverfahren und

  • dem baugenehmigungsfreien Vorhaben

unterschieden. Detaillierte Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie hier.

Darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiter der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Ebersburg unter (06656) 982-24 oder zur Verfügung.