News-Ticker

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Ergänzung zur ersten Mitteilung der Gemeinde Ebersburg zum Glasfaserausbau

 

1) Kein Anschlusszwang

Es besteht kein Anschlusszwang. Niemand ist verpflichtet, einen Glasfaseranschluss zu bestellen oder den Anbieter zu wechseln.

 

2) Hausanschluss kommt nicht automatisch

Ein Glasfaseranschluss bis ins Gebäude wird in der Regel nicht automatisch hergestellt, sondern muss aktiv beauftragt werden.

 

3) Hausanschluss ohne Folgevertrag möglich

Der Hausanschluss kann auch ohne Abschluss eines neuen Internetvertrags beauftragt werden. Ein Tarif kann – sofern gewünscht – auch später abgeschlossen werden.

 

4) Verfügbarkeit prüfen und Hausanschluss beauftragen (Telekom)

 

5) Auskünfte zum geförderten Ausbau (Landkreis Fulda)

 

6) Hinweis zu Haustür- und Telefonkontakten

Bitte keinen Druck akzeptieren, Unterlagen in Ruhe prüfen und Entscheidungen ohne Zeitdruck treffen. Ein Vertrag kann – falls gewünscht – auch im Nachgang abgeschlossen werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 16. Januar 2026

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