Seit 1. Mai 2025: Passbilder nur noch digital
Passbild erstellen im Bürgerbüro möglich
Seit 1. Mai dieses Jahres gelten in Deutschland
neue Vorschriften für die Beantragung
von Ausweisdokumenten:
ausgedruckte Passfotos
können nicht mehr angenommen werden,
erlaubt sind nur noch digitale Bilder.
Mit dieser Änderung will die Bundesregierung die Digitalisierung im Passwesen vorantreiben und vor allem den Missbrauch durch manipulierte Fotos verhindern.
Was hat sich geändert?
Wer ein Ausweisdokument beantragt, hat zwei Möglichkeiten für die Erstellung des digitalen Passfotos:
1. Das Passfoto wird im Rahmen der Ausweisbeantragung vor Ort im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung mit einem speziellen Gerät aufgenommen. Dabei erhöhen sich die Kosten für den Ausweis um 6 €.
2. Das Passfoto kann in einem zertifizierten Fotostudio gefertigt werden. Von dort wird das Foto für die Passbehörde zum digitalen Abruf bereitstellt und über einen gesicherten elektronischen Übermittlungsweg in den Ausweisantrag übertragen.
Wenn Sie diese Variante nutzen möchten, informieren Sie sich bitte vorab beim Fotostudio Ihrer Wahl, ob dieses dafür zertifiziert ist.
Einen Termin für die Ausweisbeantragung können Sie hier reservieren: https://widget.multipage.online/calendars/gemeinde-ebersburg-1635