Da die anstehenden Sanierungs- und Investitionsvorhaben nicht von der Gemeinde Ebersburg alleine finanziert werden können, sollen Fördermittel des Landes sowie der EU in Anspruch genommen werden. In den Bereichen, in denen neben reinen Baumaßnahmen auch eine Einziehung von Wegen, die Verbreiterung der Wege oder der Ausbau von Gräben erforderlich wird, ist die Flurbereinigung das beste Instrument zur Umsetzung und Finanzierung der Vorhaben. Dabei unterscheidet sich eine Flurbereinigung in diesem Bereich von den Flurbereinigungsverfahren der Vergangenheit, die teilweise mehr als 40 Jahre zurückliegen. In den damaligen Verfahren wurden die landwirtschaftlichen Flächen vollständig neu geordnet und ein neues Wegenetz gebaut. Heute geht es in Teilbereichen schon um einen Rückbau bzw. die Aufgabe von nicht mehr benötigen Verbindungen aufgrund Flächenzusammenlegung.
Die Anträge für die Durchführung von Flurbereinigungsverfahren wurden bereits im Oktober 2015 gestellt. Die Chancen stehen gut, dass eine entsprechende Bewilligung erfolgt, da mit dem SILEK-Verfahren eine wichtige Vorleistung bereits erbracht worden ist. Die Entscheidung wurde von dem zuständigen Landesministerium für das Frühjahr 2016 in Aussicht gestellt. Außerdem erhöht sich aufgrund des vorhandenen SILEK-Konzeptes die Zuwendung für die anstehenden Maßnahmen von 75 % auf 80 %.
Sowie eine Bewilligung vorliegt, gilt es dann vor Ort die weiteren konkreten Umsetzungsschritte in einer öffentlichen Versammlung zu beraten und zu beschließen