News-Ticker

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Abmeldung zur Hundesteuer

Das Abmelden zur Hundesteuer 

 

Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie Ihren Hund aus Ihrer Wohnsitzgemeinde abmelden müssen oder wenn Ihr Hund leider verstorben ist.

 

Bitte übergeben Sie die Hundemarke an die Gemeinde Ebersburg. Gerne können Sie uns diese postalisch oder persönlich zurückgeben.

 

Datenschutz

 

Es gelten unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

1. Angaben zum Hundehalter (bisher)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
 

2. Abmeldung wegen

 
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Hundemarke wird wie folgt Übergeben:* 
 

Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.