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Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)

Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG).

 

Diese Anzeige ist spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn im Rechts- und Ordnungsamt einzureichen!)

 

Hinweis zum Festzelt:
Festzelte ab einer Größe von 75 m2 sind der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Fulda mindestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung durch den Veranstalter anzuzeigen.
Mail an oder tel. 0661 6006-0 (Stichwort: Zeltabnahme)

 

Datenschutz

 

Es gelten unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen

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Organisation/Verein/Juristische Person  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Jede Veranstaltung ist separat anzuzeigen.

 
 
 
 
 
   
 
 
 
 
 
Räumlichkeiten  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
    3. Antrag auf Sperrzeitverkürzung  
 
 
 
 
 
 
4. Externe Dienstleister  
 
   
 
 
 
5. Verabreichung von Speisen & Getränken  
 
 
 

Rechtliches:

Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.