Bauleitplanung
Auf dieser Seite werden die Vorentwürfe und Entwürfe der laufenden Verfahren zur Bauleitplanung und die erforderlichen Unterlagen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt.
Bebauungsplan „Gewerbefläche Feuersteinsmühle GE-Erweiterung" Ortsteil Weyhers
Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung (24.08. bis 24.09.2026)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat am 17.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbefläche Feuersteinsmühle GE-Erweiterung“ aufzustellen.
Da die Bauleitplanung im Regelverfahren aufgestellt wird, ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. An die durchgeführte frühzeitige Beteiligung schließt sich die öffentliche Auslegung an.
Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst in der Gemarkung Thalau, Flur 1, das Flurstück 77/4.
Die Lage des Geltungsbereichs ist aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich:
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Weyhers, Flur 6, die Flurstücke 31/6 teilweise, 31/7 teilw., 32 teilw.. Die Lage ist aus folgender Planabbildung ersichtlich:
Planungsziel
Ziel der Planung ist es, kurzfristig benötigte Gewerbeflächen als Erweiterung für den örtlichen Betrieb zur Verfügung zu stellen und Flächenzuordnungen zu aktualisieren. Die Aufstellung erfolgt im Normalverfahren gemäß Baugesetzbuch mit Durchführung einer Umweltprüfung
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt einschließlich Begründung, Umweltbericht
sowie der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
24.08.2026 bis einschließlich 24.09.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Ebersburg unter dem Link
https://www.ebersburg.de/seite/764378/bauleitplanung.html
eingesehen und heruntergeladen werden. Zeitgleich sind die Unterlagen über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen verlinkt:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Für Bürger/innen, die nicht über elektronische Möglichkeiten verfügen, liegen die Unterlagen zusätzlich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Ebersburg, Schulstraße 3, 36157 Ebersburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt.
Während der Zeit der Veröffentlichung und Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Stellungnahmen sind bevorzugt per E-Mail an unter Angabe des Betreffs „BP In den Heidellern“ zu übersenden. Darüber hinaus können Stellungnahmen zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten oder auf dem Postweg an o.g. Adresse abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung zu den Bauleitplänen unberücksichtigt bleiben können.
Umweltbelange
Für o.g. Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde Ebersburg wesentliche umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen vor:
Umweltbericht zum Bebauungsplan
Stellungnahme des Landkreises Fulda (Untere Wasserbehörde)
Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Kassel (Grundwasserschutz, Bodenschutz)
Innerhalb dieser Unterlagen sind insbesondere folgende umweltbezogenen Informationen enthalten: Bodenfunktionen und Bodenschutz, Hinweise zum Umgang bei Bauausführung, Grundwasserschutz, Löschwasserversorgung
Hinweis zum Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Ebersburg, den 21.08.2026
Reinhart
Bürgermeister
Bebauungsplan "In den Heidellern - 5. Abschnitt", Ortsteil Thalau - amtliche Bekanntmachung 1. Änderung
Amtliche Bekanntmachung
Gemeinde Ebersburg
Ortsteil Thalau
1. Änderung des Bebauungsplans „In den Heidellern – 5. Abschnitt“
Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat in ihrer Sitzung am 11.06.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplans „In den Heidellern – 5. Abschnitt“ im Ortsteil Thalau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 HGO als Satzung beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans „In den Heidellern – 5. Abschnitt“ in Kraft.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich im Gewerbegebiet „In den Heidellern“ im Ortsteil Thalau und umfasst das Grundstück Gemarkung Thalau, Flur 1, Flurstück 77/4 mit einer Größe von 8.786 m². Die Bebauungsplanänderung betrifft ausschließlich die Anpassung der Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen sowie zur Dimensionierung der geplanten Siloanlage. Änderungen an der Art der baulichen Nutzung, der Gebietsstruktur, der überbaubaren Grundstücksfläche oder der Erschließung erfolgen nicht.
Einsichtnahme
Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans „In den Heidellern – 5. Abschnitt“ einschließlich Planzeichnung, textlicher Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB werden ab sofort im Bauamt der Gemeindeverwaltung Ebersburg, Schulstraße 3, 36157 Ebersburg, während der allgemeinen Dienststunden für jedermann zur Einsicht bereitgehalten.
Montag + Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Bereithaltung ist zeitlich nicht begrenzt.
Die Unterlagen können außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Ebersburg unter
https://www.ebersburg.de/seite/764378/bauleitplanung.html
eingesehen und heruntergeladen werden.
Ein entsprechender Hinweis erfolgt zudem im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de
Hinweise gemäß Baugesetzbuch
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ebersburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen beantragt.
Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Ebersburg, den 02.07.2026
Reinhart
Bürgermeister
Bebauungsplan "Am Küppel", Ortsteil Altenhof - Beteiligung der Öffentlichkeit (26.06. bis 24.07.2026)
Änderung des Flächennutzungsplans
Aufstellung des Bebauungsplans „Am Küppel“ im Ortsteil Altenhof
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat am 11.06.2026 beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten, sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Küppel“ im Ortsteil Altenhof im Parallelverfahren, gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufzustellen.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung einer maßvollen, arrondierenden Ortsrandentwicklung am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Altenhof. Durch die Planung soll eine ergänzende Bebauung in zweiter Reihe zur Sibillenhofstraße ermöglicht werden, die sich in die vorhandene Siedlungsstruktur einfügt. Vorgesehen ist die Darstellung einer gemischten Baufläche im Flächennutzungsplan sowie die Festsetzung eines Mischgebiets im Bebauungsplan.
Da der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Ebersburg für den betreffenden Bereich bislang „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Verfahren werden als Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Altenhof, Flur 1, das Flurstück 61/5 sowie jeweils teilweise die Flurstücke 61/9 und 62. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 3.030 m². Die Lage des Geltungsbereichs ist aus der nachfolgenden Planabbildung ersichtlich:
Der räumiche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst in der Gemakrung Altenhof, Flur 1, die Flurstücke 61/5, 61/6, sowie teilweise 61/9 und ist aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich:
Die Vorentwürfe liegen inkl. Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
26.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch aus. Während dieser Zeit kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Ebersburg, Schulstraße 3, 36157 Ebersburg zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag + Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Alle Bürger und Bürgerinnen haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die anstehende Planung zu informieren, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.
Die Planungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Ebersburg unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.ebersburg.de/seite/764378/bauleitplanung.html
Auf die entsprechende Planung wird auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z hingewiesen.
Stellungnahmen können innerhalb der Beteiligungsfrist elektronisch, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Ebersburg, Schulstraße 3, 36157 Ebersburg vorgebracht werden.
Mit der Durchführung von Verfahrensschritten wurde ein Planungsbüro beauftragt. (§ 4b BauGB).
Ebersburg, 25.06.2026
Reinhart
Bürgermeister
Bebauungsplan "Feuersteinsmühle Innenentwicklung", Ortsteil Weyhers - Beteiligung der Öffentlichkeit (27.04. bis 29.05.2026)
Bebauungsplan „Feuersteinsmühle Innenentwicklung“, Ortsteil Weyhers-Ebersberg
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat am 17.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Feuersteinsmühle Innenentwicklung“ aufzustellen.
Ziel der Planung ist es, benötigte Erweiterungsflächen für den örtlichen Betrieb innerhalb der Ortslage sowohl gewerblich als auch gemischt nutzen zu können. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Geltungsbereich umfasst in Gemarkung Weyhers, Flur 6, Flurstück 28/2 und in Gemarkung Ebersberg, Flur 1, Flurstück 88/1 teilweise (Lütter) und 91 teilweise. Die Lage ist aus folgender Planabbildung ersichtlich:
ie Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Bauleitplan-Verfahren erfolgt gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung in der Zeit vom
27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch aus. Während dieser Zeit kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Ebersburg, Schulstraße 3, 36157 Ebersburg zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag + Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Alle Bürger und Bürgerinnen haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die anstehende Planung zu informieren, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.
Die Planungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Ebersburg unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.ebersburg.de/seite/764378/bauleitplanung.html
Auf die entsprechende Planung wird auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z
hingewiesen.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist elektronisch, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Ebersburg, Schulstraße 3, 36157 Ebersburg vorgebracht werden.
Mit der Durchführung von Verfahrensschritten wurde ein Planungsbüro beauftragt. (§ 4b BauGB).
Ebersburg, 22.04.2026
Reinhart
Bürgermeister
Bebauungsplan "Gewerbefläche Feuersteinsmühle GE-Erweiterung", Ortsteil Weyhers - Beteiligung der Öffentlichkeit (27.04. bis 29.05.2026)
Bebauungsplan „Gewerbefläche Feuersteinsmühle GE-Erweiterung“, Ortsteil Weyhers
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat am 17.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbefläche Feuersteinsmühle GE-Erweiterung“ aufzustellen.
Ziel der Planung ist es, kurzfristig benötigte Gewerbeflächen als Erweiterung für den örtlichen Betrieb zur Verfügung zu stellen und Flächenzuordnungen zu aktualisieren. Die Aufstellung erfolgt im Normalverfahren gemäß Baugesetzbuch mit Durchführung einer Umweltprüfung.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Weyhers, Flur 6, die Flurstücke 31/6 teilweise, 31/7 teilw., 32 teilw.. Die Lage ist aus folgender Planabbildung ersichtlich:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch aus. Während dieser Zeit kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Ebersburg, Schulstraße 3, 36157 Ebersburg zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag + Dienstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Alle Bürger und Bürgerinnen haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die anstehende Planung zu informieren, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.
Die Planungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Ebersburg unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.ebersburg.de/seite/764378/bauleitplanung.html
Auf die entsprechende Planung wird auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z hingewiesen.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist elektronisch, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Ebersburg, Schulstraße 3, 36157 Ebersburg vorgebracht werden.
Mit der Durchführung von Verfahrensschrtten wurde ein Planungsbüro beauftragt. (§ 4b BauGB).
Ebersburg, 22.04.2026
Reinhart
Bürgermeister
Bebauungsplan „In den Heidellern – 5. Abschnitt“, Ortsteil Thalau - Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung (20.04. bis 19.05.2026)
1. Änderung des Bebauungsplans „In den Heidellern – 5. Abschnitt" Ortsteil Thalau
Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat am 19.02.2026 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans „In den Heidellern – 5. Abschnitt“ aufzustellen.
Da die Bauleitplanung im Regelverfahren aufgestellt wird, ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. An die durchgeführte frühzeitige Beteiligung schließt sich die öffentliche Auslegung an.
Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst in der Gemarkung Thalau, Flur 1, das Flurstück 77/4.
Die Lage des Geltungsbereichs ist aus der nachfolgenden Abbildung ersichtlich:
Abbildung: Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans
„In den Heidellern – 5. Abschnitt“
Planungsziel
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans sollen die bestehenden Festsetzungen an die aktuellen betrieblichen Anforderungen eines ansässigen Landhandelsbetriebes angepasst werden.
Die Planung betrifft ausschließlich die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, insbesondere zur Höhe und Dimensionierung von Siloanlagen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt einschließlich Begründung, Umweltbericht
sowie der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
20.04.2026 bis einschließlich 19.05.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Ebersburg unter dem Link
https://www.ebersburg.de/seite/764378/bauleitplanung.html
eingesehen und heruntergeladen werden. Zeitgleich sind die Unterlagen über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen verlinkt:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Für Bürger/innen, die nicht über elektronische Möglichkeiten verfügen, liegen die Unterlagen zusätzlich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Ebersburg, Schulstraße 3, 36157 Ebersburg während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt.
Während der Zeit der Veröffentlichung und Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Stellungnahmen sind bevorzugt per E-Mail an unter Angabe des Betreffs „BP In den Heidellern“ zu übersenden.
Darüber hinaus können Stellungnahmen zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten oder auf dem Postweg an o.g. Adresse abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung zu den Bauleitplänen unberücksichtigt bleiben können.
Umweltbelange
Für o.g. Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde Ebersburg wesentliche umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen vor:
Umweltbericht zur 1. Änderung des Bebauungsplans
Stellungnahme des Landkreises Fulda (Untere Wasserbehörde, Bodenschutz, Natur und Landschaft)
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel (Grundwasserschutz, Bodenschutz)
Stellungnahme des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Innerhalb dieser Unterlagen sind insbesondere folgende umweltbezogenen Informationen enthalten:
Boden
Aussagen zu Bodenfunktionen und Bodenschutz
Hinweise zum Umgang mit Boden bei Bauausführung
Wasser
Aussagen zum Grundwasserschutz
Hinweise zur Löschwasserversorgung
Pflanzen und Tiere
Aussagen zu bestehenden Biotopstrukturen
artenschutzrechtliche Hinweise gemäß § 44 BNatSchG
Klima
Lokalklimatische Funktionen
Bewertung der Auswirkungen der zulässigen Bebauung
Mensch und Gesundheit
Hinweise zum Brandschutz und zur Löschwasserversorgung
Bewertung der bestehenden Vorbelastung durch gewerbliche Nutzung
Kultur- und Sachgüter
Hinweise zum Umgang mit Bodendenkmälern
Hinweis zum Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Ebersburg, 17.04.2026
Reinhart
Bürgermeister
Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans Gewerbegebiet „In den Heidellern – 1. Abschnitt“ im OT Thalau (06.05 bis 07.06.2024)
2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „In den Heidellern – 1. Abschnitt“ im OT Thalau
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) / 4 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat in ihrer Sitzung am 14.03.2024 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans „In den Heidellern - 1. Abschnitt“ im OT Thalau aufzustellen und die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden / Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Die Aufstellung erfolgt im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Die Änderung ist für die bauliche Erweiterung von Gewerbeflächen innerhalb des Geltungsbe-reichs des Bebauungsplans „In den Heidellern – 1. Abschnitt“ vorzunehmen. Zudem wird für die Einrichtung des entlangverlaufenden Landesstraßenabschnitts der L 3258 als Ortsdurchfahrt eine direkte Anbindungsmöglichkeit der Grundstücke an die Straße erforderlich.
Lage und Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung entsprechen den Flurstücken 108/7, 108/15 (teilweise), 108/23 (teilweise), 108/25, 108/26 und 108/28 (teilweise), Flur 2 im Gewerbegebiet "In den Heidellern", Gemarkung Thalau. Die Lage des Geltungsbereichs ist aus nachfolgender Plan¬ab¬bildung ersichtlich:
Der Planentwurf einschließlich Begründung in der Fassung vom 15.03.2024 liegt in der Zeit vom 06.05.2024 bis einschließlich 07.06.2024 öffentlich aus.
Servicezeiten:
Montag und Dienstag von 08:00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Servicezeiten möglich. Terminvereinbarung unter (06656) 982-11
Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschl. der Begründung können auch auf der Internetseite der Gemeinde Ebersburg unter www.ebersburg.de / Rathaus & Bürgerservice / Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten wurden gem. § 4 b BauGB einem Planungsbüro übertragen.
Ebersburg, 26.04.2024
Reinhart
Bürgermeister
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplans Gewerbegebiet „In den Heidellern – 2. Abschnitt“ in der Gemarkung Thalau Beteiligung der Öffentlichkeit (30.05 bis 30.06.2022)
Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nr.1“, Gemarkung Schmalnau - Beteiligung der Öffentlichkeit (16.05.2022 bis 17.06.2022)
Flächennutzungsplan-Änderung „Entwidmung gewerbliche Baufläche und Ausweisung Sonderbaufläche Ferienhausanlage“, Gemarkung Schmalnau - Beteiligung der Öffentlichkeit (16.05.2022 bis 17.06.2022)
Flächennutzungsplan-Änderung „Entwidmung gewerbliche Baufläche und Ausweisung Sonderbaufläche Ferienhausanlage“, Gemarkung Schmalnau
Aufstellungsbeschluss gemäß §2 (1) BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 16.02.2022 die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4 (2) BauGB für die o.g. Bauleitplanung beschlossen.
Die Auslegung des Entwurfs und weiterer Unterlagen findet statt in der Zeit vom 16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022 während der Öffnungszeiten in Zimmer Nr.10 des Rathauses, Schulstraße 3, 36157 Ebersburg.
Diese begründenden Unterlagen sind auch nachfolgend zur Einsichtnahme eingestellt:
Bebauungsplan Gewerbegebiet „In den Heidellern – 2. Abschnitt“ Gemarkung Thalau - Beteiligung der Öffentlichkeit (07.03.2022 bis 08.04.2022)
Aufstellung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „In den Heidellern – 2. Abschnitt“ Gemarkung Thalau - Beteiligung der Öffentlichkeit (29.11.2021-07.01.2022)
Flächennutzungsplan-Änderung „Entwidmung gewerbliche Baufläche und Ausweisung Sonderbaufläche Ferienhausanlage“, Gemarkung Schmalnau - Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.11. bis 26.11.2021
Teil-Aufhebung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nr. 1" Gemarkung Schmalnau - Beteiligung der Öffentlichkeit vom 08.11. bis 26.11.2021
Flächennutzungsplan-Änderung "Gewerbliche Baufläche", Gemarkung Thalau - Beteiligung der Öffentlichkeit vom 11. bis 25.10.2021
Bebauungsplan "Bergacker II" OT Schmalnau - Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.09 bis 23.10.2020
Bebauungsplan "Gewerbefläche Feuersteinsmühle" OT Weyhers-Ebersberg - Beteiligung der Öffentlichkeit (03.06. bis 10.09.2020)
Bebauungsplan "Katzenacker II", Ortsteil Ried - Beteiliugng der Öffentlichkeit (22.06. bis 31.07.2020)
Bebauungsplan "Ziegelhütte II" OT Weyhers - Beteiligung der Öffentlichkeit (02.06. bis 10.07.2020)
Bebauungsplan Gewerbefläche Feuersteinsmühle OT Weyhers-Ebersberg (Frühzeitige Beteiligung bis 09.04.2020)
Bebauungsplan Gewerbegebiet "In den Heidellern - 5. Abschnitt" OT Thalau (erneute öffentliche Auslegung/Beteiligung 27.01.2020 bis 28.02.2020)
Neuaufstellung Flächennutzungsplan Ebersburg (Zweite Erneute öffentliche Auslegung/Beteiligung 27.01. bis 28.02.2020
Neuaufstellung Flächennutzungsplan Ebersburg (Erneute öffentliche Auslegung/Beteiligung bis 12.09.2019)
Erneute öffentliche Auslegung/Beteiligung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat in ihrer Sitzung am 27.06.2019 über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (2) BauGB für o.g. Bauleitplanung beraten und eine Abwägung beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss über die Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und die Erneute Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beschlossen. Diese findet mit Auslegung des geänderten Entwurfs und den weiteren auszulegenden Unterlagen in der Zeit vom 12.08.2019 bis einschließlich 12.09.2019 statt:
Begründung zum Geänderter Entwurf Flächennutzungsplan Ebersburg
Umweltbericht zum geänderten Entwurf Flächennutzungsplan Ebersburg
Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen:
Bebauungsplan Gewerbegebiet "In den Heidellern - 5. Abschnitt" OT Thalau (öffentliche Auslegung/Beteiligung bis 05.09.2019)
Bebauungsplan Gewerbegebiet "In den Heidellern - 5. Abschnitt" OT Thalau (Frühzeitige Beteiligung bis 9. Mai 2019)
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ebersburg (Offenlage bis 9. Mai 2019)
Neuaufstellungg Flächennutzungsplan der Gemeinde Ebersburg (Frühzeitige Beteiligung bis 8. Juli 2018)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat in ihrer Sitzung am 12. März 2018 den förmlichen Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss für die Neufassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ebersburg mit integriertem Landschaftsplan gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung. Der Vorentwurf der Pläne liegt mit Begründung usw. in der Zeit vom 16. April 2018 bis einschließlich 8. Juli 2018 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebersburg öffentlich aus. Zudem ist dieser mit den weiteren begründenden Unterlagen auch nachfolgend zur Einsichtnahme eingestellt:
Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Ebersburg (bis 08. Juli 2018)
1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat in ihrer Sitzung am 12. März 2018 den förmlichen Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss für die Neufassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ebersburg mit integriertem Landschaftsplan gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung. Der Vorentwurf der Pläne liegt mit Begründung usw. in der Zeit vom 16. April 2018 bis einschließlich 8. Juli 2018 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebersburg öffentlich aus. Zudem ist dieser mit den weiteren begründenden Unterlagen auch nachfolgend zur Einsichtnahme eingestellt:
Öffentliche Bekanntmachung Auslegung Vorentwurf Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
Landschaftsplan Ebersburg Bericht Vorentwurf Inhalt - Seite 1 bis 7
Landschaftsplan Ebersburg Bericht Vorentwurf - Seite 8 bis 47
Landschaftsplan Ebersburg Bericht Vorentwurf - Seite 48 bis 91
Landschaftsplan Ebersburg Bericht Vorentwurf - Seite 92 bis 121
Landschaftsplan Ebersburg Bericht Vorentwurf - Karte Geologie
Landschaftsplan Ebersburg Bericht Vorentwurf - Karte Schutzgebiete
Landschaftsplan Ebersburg Bericht Vorentwurf - Karte Biotoptypenkartierung
Landschaftsplan Ebersburg Bericht Vorentwurf - Karte Biotopbewertung
Landschaftsplan Ebersburg Bericht Vorentwurf - Karte Acker Grünlandzahl
Landschaftsplan Ebersburg Bericht Vorentwurf - Karte Naturerlebnis
Landschaftsplan Ebersburg Bericht Vorentwurf - Karte Leitbild Ebersburg
Landschaftsplan Ebersburg Bericht Vorentwurf - Karte Entwicklung Ebersburg
Bebauungsplan "Rödchen V" in Thalau (bis 18. Mai 2018)
Bebauungsplan "Hainzeneller" OT Ried (bis 5. Oktober 2017)
3. Änderung des Bebauungsplanes "Rödchen II - OT Thalau" (bis 30. August 2017)
1. Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat in ihrer Sitzung am 29.06.2017 den Aufstellungsbeschluss 3. Änderung des Bebauungsplans "Rödchen II - OT Thalau" gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung. Der Planentwurf liegt mit Begründung in der Zeit vom 31. Juli 2017 bis einschließlich 30. August 2017 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebersburg öffentlich aus. Zudem ist dieser mit den weiteren begründenden Unterlagen auch nachfolgend zur Einsichtnahme eingestellt:
1. Änderung Bebauungsplan "Ellerstraße - OT Ried (bis 30. August 2017)
1. Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ebersburg hat in ihrer Sitzung am 29.06.2017 den Auf-stellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ellerstraße - OT Ried" gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung. Der Planentwurf liegt mit Begründung in der Zeit vom 31. Juli 2017 bis einschließlich 30. August 2017 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ebersburg öffentlich aus. Zudem ist dieser mit den weiteren begründenden Unterlagen auch nachfolgend zur Einsichtnahme eingestellt: