Bauanträge
Für die Baugenehmigungsverfahren ist grundsätzlich der Landkreis Fulda zuständig. Hierbei wird zwischen
dem vereinfachten Verfahren (§ 57 der Hess. Bauordnung)
dem „herkömmlichen“ Baugenehmigungsverfahren (§ 58 der Hess. Bauordnung)
dem Freistellungsverfahren und
dem baugenehmigungsfreien Vorhaben
unterschieden. Detaillierte Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie hier.
Darüber hinaus stehen auch die Mitarbeiter der Bauabteilung der Gemeindeverwaltung Ebersburg unter (06656) 982-24 oder zur Verfügung.