Abmeldung zur Hundesteuer
Das Abmelden zur Hundesteuer
Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie Ihren Hund aus Ihrer Wohnsitzgemeinde abmelden müssen oder wenn Ihr Hund leider verstorben ist.
Bitte übergeben Sie die Hundemarke an die Gemeinde Ebersburg. Gerne können Sie uns diese postalisch oder persönlich zurückgeben.
Datenschutz
Es gelten unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen.