Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes gemäß § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG).
Diese Anzeige ist spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn im Rechts- und Ordnungsamt einzureichen!)
Hinweis zum Festzelt:
Festzelte ab einer Größe von 75 m2 sind der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Fulda mindestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung durch den Veranstalter anzuzeigen.
Mail an oder tel. 0661 6006-0 (Stichwort: Zeltabnahme)
Datenschutz
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