SILEK für bedarfsgerechte Infrastruktur und Umweltschutz

Erarbeitung SILEK für Ebersburg ab Herbst 2014 geplant

Der Begriff SILEK steht für ein auf räumliche und thematische Schwerpunkte bezogenes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept. Das SILEK wird dabei vom Land Hessen im Vorfeld von Flurbereinigungsverfahren eingesetzt und gefördert, um für Gemeinden zusammen mit der örtlichen Bevölkerungen Entwicklungsstrategien zu bestimmten Themengebieten zu erarbeiten. Durch eine breite Mitwirkung der Einwohner und örtlichen Akteure sollen die Kenntnisse über die Region sowie örtlichen Wünsche und Vorstellungen in das SILEK und die sich daraus ergebenden konkreten Maßnahmen einfließen. Aufgrund des Handlungsbedarfes innerhalb der verschiedenen Gemarkungen in Ebersburg hat der Gemeindevorstand im März 2013 einen Antrag auf Förderung zur Erarbeitung eines SILEK für das gesamte Gemeindegebiet gestellt. Dabei wurden folgende drei thematische Schwerpunkte vereinbart, die im Zuge des SILEK-Verfahrens behandelt werden sollen:

-    Landwirtschaft- und Agrarstruktur
-    Naturschutz- und Landschaftspflege
-    Gewässerentwicklung und Wasserschutz.

In unterschiedlichen Arbeitsgruppen und Workshops können von der Bevölkerung und den lokalen bzw. regionalen Akteuren gemeinsam mit einem fachkundigen Büro Mängel und Defizite in den unterschiedlichen Themenfeldern analysiert werden, um anschließend praxisorientiert und gebietsbezogen Strategien zu entwickeln und daraus umsetzungsfähige Maßnahmen abzuleiten. Der Bogen des SILEK Prozesses spannt sich dabei von einer Bestandsanalyse über das Erörtern von Entwicklungsstrategien und -zielen bis hin zur Festlegung von Leitprojekten bzw. konkreten Einzelprojekten.

Ein besonderer Augenmerk im Zuge des SILEK liegt auf der Realisierung der abgestimmten Projekte und Maßnahmen. Diese werden daher in detaillierten Projektskizzen beschrieben. In einem Umsetzungsplan werden auch die Beteiligten und Verantwortlichen konkret benannt. Unmittelbar im Anschluss an ein abgeschlossenes SILEK-Verfahren besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren Maßnahmen umzusetzen (z.B. Ausbau von Wirtschaftswegen, Gewässerrenaturierung, Anlegen von Erosionsschutzstreifen). Hierfür können nach den geltenden Förderrichtlinien auch Zuwendungen des hessischen Wirtschaftsministeriums in Anspruch genommen werden. Die Erfolgschancen für die Realisierung der entwickelten Ideen ist somit sehr hoch.

Die Erarbeitung des SILEK wird von einer Lenkungsgruppe gesteuert, der z.B. Vertreter der Gemeinde, Arbeitsgruppensprecher oder auch Ansprechpartner von Verwaltungen einschließlich Vertreter des fachkundigen Büros angehören.

Die Kosten für die Durchführung des SILEK - Prozesses werden mit 75 % vom hessischen Wirtschaftsministerium gefördert. Nach derzeitigen Richtlinien können Maßnahmen zur Umsetzung z.B. eines strategischen Wirtschaftswegekonzeptes, Gewässerrenaturierungen usw. mit einer Quote von 80 % gefördert werden. Die Gesamtfördersumme ist dabei abhängig von der Fläche des Fördergebiets, das wiederum zu Beginn eines Flurbereinigungsverfahrens festgelegt werden muss.

Unsere Gemeinde hat Aussicht auf eine Förderung des SILEK-Prozesses und hofft, damit im Herbst 2014 starten zu können.   

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