Der Bebauungsplan - Verbindliche Regeln für den Bauherrn

Der Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung) setzt fest, wie der Boden im Einzelnen genutzt und bebaut werden darf und schafft somit Baurecht. Er gilt im Gegensatz zum Flächennutzungsplan nur für Teilgebiete der Gemeinde. Soll zum Beispiel ein neues Wohngebiet entstehen, wird für dieses ein Bebauungsplan aufgestellt, der die konkrete Straßenführung und –breite, die Höhe der Gebäude und die maximale Ausnutzung der Grundstücke sowie Baugrenzen usw. festlegt.

Die Bebauungspläne für die fünf Ortsteile der Gemeinde Ebersburg finden Sie auf den Internetseiten des ISP (Infrastruktur Service Portale). Mit nachfolgendem Link öffnet sich ein Kartenausschnitt mit der Gemeinde Ebersburg. Oben rechts unter dem Wappen von Ebersburg können sie dort die Bebauungspläne öffnen, indem Sie den Haken setzen und anschließend einmal auf die große Karte klicken. Oben links können Sie mit + (Plus) und - (Minus) die Pläne vergrößern oder verkleinern.

Für Schmalnau und für Thalau liegen die Bebauungspläne, die vor Erlass den Abrundungssatzungen (Schmalnau in 1994 und Thalau in 1995) in Kraft gesetzt wurden „unter der jeweiligen Abrundungssatzung. Diese erreichen Sie, in dem sie auf das Ortsgebiet klicken und dann den darunter liegenden Bebauungsplan nochmals anklicken.

Folgende Bebauungspläne sind noch nicht im ISP eingestellt und daher hier einzusehen: