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Abwasserverband „Oberes Fuldatal“
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beim Abwasserverband „Oberes Fuldatal“
Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel vom 2. September 2009 sind die Kommunen verpflichtet, die Erhebung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung nach einer getrennten Berechnung für Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung vorzunehmen.
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbands „Oberes Fuldatal“ hat den Grundsatzbeschluss gefasst, zum 1. Januar 2013 die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Im Zuge dieser durch die Rechtsprechung erforderlich gewordenen Änderung der Gebührenverteilung geht es auch darum, dass ein Teil der Gesamtgebühren durch Grundgebühren erhoben wird. Durch Grundgebühren werden insgesamt nicht höhere Gebühren erhoben, sondern ein Teil der gebührenrelevanten Gesamtkosten wird verursachungsgerechter nach anderen Verteilungsmaßstäben erhoben. Es geht also um mehr Gebührengerechtigkeit. Weitere Erläuterungen hierzu erfolgen später. Die Umsetzung wird durch das Fachunternehmen Gesellschaft für kommunale Umwelttechnik mbH (GKU), 36037 Fulda, begleitet. Die Vorarbeiten befinden sich bereits in vollem Gange.
Bisher wurden die Entwässerungsgebühren auch beim Abwasserverband „Oberes Fuldatal“ nur nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Bei der Gebührenerhebung nach dem Frischwasserverbrauch wird unterstellt, dass die Menge des Abwassers, das der Gebührenzahler den öffentlichen Abwasseranlagen zuführt, etwa der Menge entspricht, die er an Frischwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung bezogen hat. Auf weitere Gegebenheiten, die im Einzelfall noch eine Rolle spielen können, wie z. B. die Verwendung von Brauchwasser aus Zisternen, soll hier im Sinne einer kompakten Information nicht weiter eingegangen werden.
Es blieb bisher unberücksichtigt, wie viel Niederschlagswasser (Regen) auf einem Grundstück anfällt und von Dachflächen und befestigten Flächen in die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen fließt. Regenwasser macht einen erheblichen Anteil der bei der Abwasserentsorgung anfallenden Kosten aus, die bisher auf alle Gebührenzahler nach dem Frischwasserverbrauch umgelegt wurden. Neu ist somit die Aufteilung des Abwassers nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Diese Aufteilung wird auch als gesplittete Abwassergebühr bezeichnet.
Die gesplittete Abwassergebühr sorgt hier für eine gerechtere Kostenverteilung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden dabei wie bisher nach der Menge des bezogenen Frischwassers verteilt, die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dagegen nach den versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt. Versiegelte Flächen sind dabei im Wesentlichen Dächer und befestigte Verkehrs- und Hofflächen. Über die konkrete Ausgestaltung der gesamten Abwassergebühren wird noch informiert, z. B. während den unten genannten Bürgerinformationsveranstaltungen.
Nur wer tatsächlich Regenwasser in die öffentliche Kanalisation einleitet, hat künftig Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung zu zahlen. Für Regenwasser, das über Erd- und Grünflächen direkt ins Grundwasser versickern kann und nicht den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, fällt keine laufende Niederschlagswassergebühr an.
Die Höhe der Gesamtkosten für den Betrieb der Abwasserbeseitigung, die über Gebühren verteilt werden, ändert sich durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr grundsätzlich nicht. Allerdings ist das neue Verfahren, das die Entsorgungsunternehmen nun anwenden müssen, erheblich aufwendiger als das bisherige und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Bei der gesplitteten Abwassergebühr geht es darum, dass die vorhandenen gebührenfähigen Kosten aufgrund der Rechtsprechung verursachungsgerechter auf die Benutzer der Abwasseranlagen verteilt werden müssen. Nach den rechtlichen Vorgaben dürfen die Kommunen in der Abwasserbeseitigung durch Gebühreneinnahmen höchstens die ihnen entstehenden Kosten decken. Diese wurden einschließlich der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung bisher nach dem Frischwassermaßstab komplett verteilt.
Es ändert sich also künftig aufgrund der Rechtsprechung das Verteilungsverfahren und damit die Bemessungsgrundlage für die Gebührenerhebung, die nun zwischen Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung differenziert. Hier ist davon auszugehen, dass sich die Gebühren für Grundstücke mit wenigen versiegelten Flächen insgesamt verringern dürften, für Grundstücke mit großen Dachflächen bzw. versiegelten Flächen jedoch erhöhen werden.
Um das Gebührensplitting einzuführen, ist die Ermittlung der versiegelten Flächen erforderlich. Diese Ermittlung erfolgte beim Abwasserverband „Oberes Fuldatal“ auf der Basis von Luftbildaufnahmen, die durch eine Überfliegung des gesamten Gemeindegebietes erzeugt wurden. Derzeit werden aus den Luftbildaufnahmen mit Hilfe von geographischen Informationssystemen die versiegelten Flächen je Grundstück ermittelt.
Die Ergebnisse dieser Auswertungen werden den betroffenen Grundstückseigentümer/innen im Juni 2012 in einem Selbsterhebungsbogen zugesandt. Weil auf Grund der Auswertungen aus den Luftbildern Flächen und Befestigungsarten von den Verhältnissen vor Ort etwas abweichen könnten, haben die Eigentümer/innen die Möglichkeit, Änderungen im Selbsterhebungsbogen einzutragen.
Die bereits vom Abwasserverband „Oberes Fuldatal“ bzw. ihrem Beratungsunternehmen eingetragenen Angaben im Selbsterhebungsbogen sollten von den Grundstückseigentümer/innen kontrolliert und dann evtl. erforderliche Änderungen und Ergänzungen an den Flächen oder den Versiegelungsarten vorgenommen werden. Dies soll innerhalb einer Frist von ca. 4 Wochen ab Zusendung der Selbsterhebungsbogen erfolgen.
Selbsterhebungsbogen, in die Änderungen eingetragen werden, sind in jedem Fall von dem/der Eigentümer/in zu unterschreiben und an den Abwasserverband zurückzusenden. Werden Erhebungsbogen nicht zurückgesandt, geht der Abwasserverband davon aus, dass die angesetzten Flächen und Befestigungsarten zutreffen. Hierzu werden die Gebühren entsprechend veranlagt.
Wie hoch der Gebührensatz pro Kubikmeter Schmutzwasser bzw. je Quadratmeter versiegelter Fläche sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Daten für das gesamte Verbandsgebiet vorliegen. Die Verbandsversammlung wird dann im Herbst die entsprechenden Beschlüsse fassen, sodass mit den Gebührenbescheiden 2013 für jedes Grundstück die Gebühren für die Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers getrennt ausgewiesen werden können.
Um das Thema „Gesplittete Abwassergebühr“ so transparent wie möglich zu machen bietet der Abwasserverband „Oberes Fuldatal“ Bürgerinformationen an.
Die Veranstaltungen des Abwasserverbandes „Oberes Fuldatal“ finden an folgenden Abenden statt:
21. 05.2012 20.00 Uhr Bürgerinformation für die Ortsteile Ebersberg und Weyhers im Bürgerhaus Weyhers
22.05.2012 20.00 Uhr Bürgerinformation für die Ortsteile Ried, Schmalnau und Thalau im Bürgerhaus Ried
23.05.2012 20.00 Uhr Information für alle Gewerbetreibende im Verbandsgebiet der Mitgliedsgemeinden Ebersburg, Eichenzell und Gersfeld im Kultursaal des Schlösschen in Eichenzell
30.05.2012 19.00 Uhr Bürgerinformation für die Stadt Gersfeld für Hettenhausen, Altenfeld, Gichenbach und Rommers in Hettenhausen, Gaststätte „St. Georg“
04.06.2012 19.00 Uhr Bürgerinformation für die Ortststeile Welkers, Rönshausen, Melters und Lütter im Bürgerhaus Rönshausen
11.06.2012 20.00 Uhr Informationen für alle Landwirte imVerbandsgebiet der Mitgliedsgemeinden Ebersburg, Eichenzell und Gersfeld im Bürgerhaus Ried
12.06.2012 19.00 Uhr Bürgerinformation für die Ortsteile Eichenzell und Löschenrod im Kultursaal des Schlösschens Eichenzell
13.06.2012 19.00 Uhr Bürgerinformation für die Ortsteile Kerzell, Rothemann, Büchenberg, Döllbach und Zillbach im Bürgerzentrum Rothemann
Nach Versand der Selbsterhebungsbogen werden zusätzlich noch Bürgersprechstunden sowie eine Telefonhotline angeboten. Näheres hierzu wird noch mitgeteilt.
(Kolb) Bürgermeister und Vors. des Verbandsvorstandes
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