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Kommunalwahl fordert alle Kräfte
Die Kommunalwahl stellt die Gemeinden und Städte schon immer vor besondere Herausforderungen. Dies beginnt mit der Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeindevertretung sowie die verschiedenen Ortsbeiräte hinsichtlich der verschiedenen Voraussetzungen einschließlich Wählbarkeitsbescheinigung für die Kandidaten. Bei der Beschlussfassung des Gemeindewahlausschusses sind dabei die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes bzw. der Kommunalwahlordnung zu berücksichtigen, die strebge Fristen und Terminketten festlegen.
Nach Zulassung der Wahlvorschläge werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Wählerverzeichnis bei Umzügen vom jeweiligen Einwohnermeldeamt entsprechend fortzuführen und auf dem aktuellsten Stand zu halten. Parallel dazu werden auf Antrag die Briefwahlunterlagen zusammengestellt und auf den Weg geschickt. Hier sowie bei den Stimmabgaben en in den Wahllokalen gilt es immer wieder, sehr genau zu beachten, für welche Wahlen die jeweiligen Wähler eine Berechtigung haben. Bei Umzügen innerhalb des letzen Quartals kann es hier zu wichtigen Unterscheidungen hinsichtlich Volksabstimmung des Landes, Wahlen zum Kreistag, zur Gemeindevertretung und zum Ortsbeirat kommen, so dass es letztlich vier unterschiedliche Konstellationen gibt.
Seit Einführung des neuen Wahlrechtes mit Kumulieren und Panaschieren in 2001 hat sich der Aufwand für die Vorbereitungen zum Auswerten der Wahlergebnisse extrem erhöht. Nach wie vor sind am Sonntag in den fünf Wahllokalen jeweils sieben ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tätig, die die Wahlhandlungen vorbereiten und beaufsichtigen. Nach Schließung der Wahllokale stellen diese sowie die fünf weiteren ehrenamtlich Tätigen des Briefwahlvorstandes dann ein vorläufiges Ergebnis fest. Hier sind am 27. März 2011 neben dem Stimmzettel für die Ortsbeiratswahl, die Gemeindevertretung und den Kreistag auch noch die Stimmzettel für die Volksabstimmung auszuwerten. Dabei gilt es eine konkrete Reihenfolge bei der Auswertung der Wahlergebnisse zu beachten. Per Schnellmeldung werden die einzelnen Auswertungen dann an die Gemeindeverwaltung und von dort teilweise noch an den Landkreis Fulda weitergeleitet. Bei den kommunalen Gremien werden allerdings nur die Listenstimmen und nicht die einzelnen Kumulationen bzw. Streichungen am Sonntag ausgewertet. Nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit wird es ca. 21.00 Uhr, bis hier die letzten Ergebnisse vorliegen. Die Unterlagen müssen dann noch von den jeweiligen Wahlvorständen vor Ort in die Gemeindeverwaltung gebracht und förmlich mit Protokollen und Niederschriften übergeben werden. Dort werden anschließend die jeweiligen Stimmzettel für die detaillierte Auswertung am nächsten Tag vorbereitet.
Am Montag, dem 28. März sind nochmals ca. 20 ehrenamtliche Helfer sowie Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung im Einsatz, die die einzelnen Stimmzettel erfassen und hinsichtlich Kumulieren, Panaschieren einschl. Streichungen von Kandidaten detailliert auswerten. Dies findet mit Unterstützung eines EDV-Systems statt, in das im Vorfeld der Kommunalwahl die jeweiligen örtlichen Kandidaten eingegeben wurden. Bei verschiedenen „Testwahlen“ erfolgte eine Prüfung, damit es dann im Echteinsatz bei entsprechender hoher Belastung funktioniert. Hierfür muss die Software auf den verschiedenen Rechnern der Gemeindeverwaltung jeweils installiert werden, damit möglichst viele Auswertungsarbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Für den Einsatz bei der Kommunalwahl ist dabei eine Schulung der Wahlhelferinnen und –helfer – sei es für den Sonntagswahlvorstand oder für den Auszählwahlvorstand am Montag – von besonders großer Bedeutung. Aufgrund der vier unterschiedlichen Wahlen und der komplexen Auswertung ist es hier immer wichtig, die Übersicht zu behalten, die klaren Reihenfolgen zu berücksichtigen und auf die Details bei der Auswertung immer wieder zu achten. Der Grundsatz „Genauigkeit geht vor Schnelligkeit“ muss immer wieder in das Gedächtnis gerufen werden, auch wenn gerade am Sonntag nach einem langen Wahltag für die Ehrenamtlichen dies auch eine entsprechende Belastung darstellt.
Wenn dann am Montagabend oder spätestens Dienstag die Auswertung der Wahl abgeschlossen ist und die Gegenkontrollen zu einem schlüssigen Ergebnis führen, sind die letzten Protokolle und Niederschriften zu fertigen, über die dann wieder der Gemeindewahlausschuss beschließt. Danach werden die Ergebnisse veröffentlicht und die gewählten Mandatsträger in Ortsbeirat und Gemeindevertretung benachrichtigt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist folgen dann die konstituierenden Sitzungen in den verschiedenen Gremien von Gemeindevertretung, Ortsbeiräte sowie Ausschüssen und Gemeindevorstand. Bis die „normale alltägliche Arbeit“ in den Gremien wieder aufgenommen werden kann, wird es Mitte Mai 2011 werden. Die Unterlagen zur Kreistagswahl werden dabei von der Gemeinde nach entsprechender Auswertung vor Ort an die Kreiswahlleiter am Landratsamt weitergeben, der dort dann die entsprechenden Maßnahmen ergreift.
An dieser Stelle sei allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer für ihren großen Einsatz im Rahmen der Kommunalwahl am 27. März 2011 sehr herzlich gedankt. Wir hoffen, dass die getroffenen Vorbereitungen einen möglichst reibungslosen Ablauf im Interesse aller Beteiligten möglich machen.
Erb (Bürgermeisterin)
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