|
Neubau der Stützmauer in Oberstellberg (21.03.2011) |
|
|
Neubau der Stützmauer für die Straße Oberstellberg
Baubeginn 28. März 2011 unter Vollsperrung
Im Laufe des Jahres 2009 wurde deutlich, dass die Stützmauer unterhalb der Straße Oberstellberg in Teilbereichen der dauernden Belastung, insbesondere durch den Schwerlastverkehr, nicht mehr standhält. Verschiedene Prüfungen, inwieweit die Straße gesperrt oder mit einer Gewichtsbeschränkung belegt werden kann, führten zu dem Ergebnis, dass diese eine wichtige Verbindung zwischen den Weilern Oberstellberg und Frauenholz darstellt und außerdem für die Erschließung der angrenzenden Grundstücke immer wieder mit Schwerlastverkehr befahren werden muss. Aus diesem Grunde ist eine Sicherung der Straße und damit eine Erneuerung der Stützmauer erforderlich.
Im Zuge der Planungen wurden verschiedenste Varianten geprüft. Als wirtschaftlichste Lösung stellte sich die Herstellung einer Schwergewichtsmauer aus Beton im Bereich der Grundstücke Oberstellberg 11 bis Oberstellberg 13 dar. Die Gesamtkosten werden auf ca. 130.000,-- € kalkuliert. Hierzu wurde von dem Land Hessen im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung einer Zuwendung von 81.600,-- € bewilligt. Nach entsprechender Ausschreibung hat die Firma Ziegler aus Tann den Auftrag für die Durchführung der gesamten Maßnahme erhalten.

Die Bauarbeiten beginnen bei entsprechender Witterung am 28. März 2011. Aufgrund der sehr beengten Verhältnisse muss die Straße Oberstellberg während der Baumaßnahme vollständig gesperrt werden. Der Schulbusverkehr wird umgeleitet. Diesbezüglich wurden bereits Absprachen mit der Kreisschulverwaltung getroffen. Auch die anliegenden Bürger wurden über die entsprechenden Einschränkungen informiert. Der Baubeginn wurde so früh festgesetzt, damit nach Möglichkeit während der Silo-Ernte die Straße wieder befahrbar ist.
Wir bitten, alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die dortige Vollsperrung. Es wird davon ausgegangen, dass die Baumaßnahme innerhalb von 6 Wochen abgeschlossen ist. Voraussetzung hierfür ist, dass kein erneuter Wintereinbruch oder starke Frühjahrsregenfälle die Unterbrechung der Bauarbeiten erforderlich machen.
Erb
(Bürgermeisterin)
|
|
Letzte Aktualisierung ( Montag, 21 März 2011 )
|