Zuschüsse für Tagespflege Drucken E-Mail

Kinderbetreuung ist wichtiger Standortfaktor 

 

 

Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung Ebersburg zur Förderung der Kindertagespflege für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr verbessert die Gemeinde Ebersburg ihr Angebot im Bereich der Kinderbetreuung um einen weiteren Baustein. „Kinderbetreuung ist ein wichtiger Standortfaktor! Dies gilt vor allem für Kommunen im ländlichen Raum“ begründet die Bürgermeisterin Brigitte Erb die Entscheidung der kommunalen Gremien. Sie verweist darauf, dass im interkommunalen Vergleich „weiche“ Standortfaktoren eine zunehmend wichtigere Rolle spielen. Zu diesen Standortfaktoren gehören gute Kinderbetreuungsangebote, die das kommunalen Leistungsprofils stärken und insbesondere auf junge Familien eine besondere Anziehungskraft auswirken. Junge Eltern sind – insbesondere wenn sie neu in einer Kommune sind und keine familiäre Rückendeckung in der Region haben - bei Arbeitsaufnahme bzw. im Falle der Berufsrückkehr darauf angewiesen, ein entsprechendes Betreuungsangebot für ihren Nachwuchs zu finden.

 

Ab 01. August 2010 beteiligt sich die Gemeinde Ebersburg an einem gemeinsamen Abrechnungsverbund mit dem Landkreis Fulda für die Zahlung von laufenden Geldleistungen zur Förderung der Kindertagespflege. Damit wird eine wichtige Ergänzung zu dem bisherigen Betreuungangebot in den drei Tageseinrichtungen für Kindergartenkinder im Alter ab

3 Jahren sowie in den Kinderkrippen für Ein- und Zweijährige geschaffen. Damit will die Gemeinde der Mindestverpflichtung gerecht werden, wonach für Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze vorzuhalten sind, wenn die Eltern arbeiten oder sich in Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen befinden. Da die Betreuungseinrichtungen Kinder frühestens ab Vollendung des 1. Lebensjahres aufnehmen und nur zu den Kernzeiten geöffnet sind, stellt das Angebot der Tagesmütter eine sinnvolle Ergänzung dar, die auch den individuellen Bedürfnissen der Kinder bzw. deren Familien gerecht wird.

 

Die Gemeinde beteiligt sich im Rahmen des Abrechnungsverbundes mit dem Landkreis Fulda an den Kosten für die Kindertagespflege bis zu max. 30 Betreuungsstunden pro Kind und Woche. Hierbei wird zwischen qualifizierten Tagespflegepersonen mit und ohne pädagogischer Ausbildung unterschieden. Damit werden gleichzeitig Einkommensmöglichkeiten für die Tagespflegepersonen geschaffen, die auf Grundlage einer fachlichen Qualifizierungsmaßnahme durch den Landkreis Fulda und entsprechender Aufsicht durch das Jugendamt ihre Betreuungsleistungen anbieten. Durch den gemeinsamen Abrechnungsverbund wird dabei der Landkreis Fulda, Fachdienst für Jugend, Familie und Soziales als einheitlicher Ansprechpartner tätig.

 

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 08 September 2010 )